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19.04.2024 Liebe Mitglieder, der Start der Freiluftsaison 2024 steht unmittelbar bevor. Der avisierte Anspieltermin am Samstag, 27.04.2024, kann eingehalten werden sofern der "Wettergott" mitspielt. Viele von Euch haben bereits auf dem Ganzjahresplatz gespielt. Aber auch unsere verbliebenen drei Sandplätze sind hergerichtet und wurden mit neuen Spannlinien versehen. Trotzdem hat uns eine betrübliche Nachricht erreicht: Das Ehepaar Gudrun und Karl... weiter lesen!

Spiel-, Platz- und Gastordnung

Spiel-, Platz- und Gästeordnung des Gandersheimer Tennisclub e.V. von 1902

Diese Spiel-, Platz- und Gästeordnung dient der Gewährleistung eines reibungslosen Spielbetriebs sowie der Einhaltung und Pflege der Anlage einschließlich des Clubhauses

Die Benutzung der Tennisplätze ist nur aktiven Mitgliedern des GTC gestattet.

1.

  • Gastspieler/Nichtmitglieder  haben für die Nutzung eines Platzes eine Mindestgebühr in Höhe von 10,00 Euro pro 2 Stunden zu entrichten. Die Gebühr ist vor der Platzbelegung im Briefkasten oder direkt im Clubhaus zu entrichten.
  • Ebenso hat sich jedes Nichtmitglied/jeder Gast vor Platzbelegung in die neben dem Briefkasten ausliegende Gästeliste namentlich mit Wohnort und Zeit einzutragen.
  • Nach Entrichtung der Platzgebühr kennzeichnen Gastspieler/Nichtmitglieder ihren belegten Platz vor Spielbeginn durch Aushängen des Schildes „Gastspieler/in“
  • Gastspielern/ Nichtmitgliedern steht grundsätzlich Platz 3 zur Ausübung des Tennissports zur Verfügung, in Ausnahmefällen auch Platz 4 – wobei Platz 4 dem Trainingsbetrieb vorbehalten wird. Die Plätze 1 und 2 stehen Nichtmitgliedern/ Gästen nicht zur Verfügung.
  • Nichtmitglieder/Gäste, die Trainerstunden in Anspruch nehmen, haben außer der Trainergebühr auch die o.a. Mindestgebühr zu entrichten.
  • Nichtmitglieder aus der Stadt Bad Gandersheim einschl. der Ortsteile, der ehemaligen Samtgemeinde Kreiensen und der Samtgemeinde Echte/Kalefeld  dürfen die Anlage des GTC maximal 3 x jährlich gegen Entrichtung der Mindestgebühr nutzen.  Sie können anschließend über einen Vereinsbeitritt entscheiden.
  • Richtet der GTC Punktspiele, Turniere oder Freundschaftsspiele aus, steht Nichtmitgliedern/Gästen die Platznutzung nur nach Rücksprache mit dem Turnierverantwortlichen zu.  

2.

  • Die Benutzung der Plätze ist nur in Tenniskleidung und Tennisschuhen gestattet.

3.

  • Bei ausgelasteter Anlage sollte die Spieldauer eines Einzels 60 Minuten, eines Doppels 90 Minuten nicht überschreiten. In diesen Zeiten ist die Pflege des Platzes (Abziehen, Wässern, Linien fegen) enthalten. Gegenseitige Rücksichtnahme, sportliche Fairness und Verständnis für die Belange einzelner Spielerinnen und Spieler werden hierbei vorausgesetzt und machen eine „Spieluhr“ entbehrlich.

4.

  • Vereinsseitig angesetzte Trainer- und Trainingszeiten, Punkt- und Freundschaftsspiele genießen Priorität.

5.

  • Fahrräder sind ordnungsgemäß im dafür vorgesehenen Abstellbereich abzustellen.
  • Tennistaschen, Sportgeräte und sonstige Utensilien (Handtücher, Schuhe, usw.) sind nicht auf den Tischen und Stühlen abzulegen.
  • Haustiere/ Hunde sind an der Leine zu führen und dürfen nicht auf Plätze und im Clubhaus mitgeführt werden.

6.

CLUBHAUS und EINRICHTUNGEN

  • Clubhaus, Umkleideräume und Duschen dürfen nicht mit Sandschuhen betreten werden
  • Abfälle, Papier, Aschenbecher, usw. sind in den dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgen.
  • Gläser und Flaschen sind ins Clubhaus zurückzubringen. Gläser sind vom Nutzer/in zu reinigen und in die Regale zurückzustellen. Pfandflaschen sind in die Leergutkisten zu stellen.

7.

  • Bekanntmachungen werden an der Magnettafel im Eingangsbereich des Clubhauses ausgehängt und gelten anschießend als bekanntgegeben.

8.

HAFTUNG

  • Der Verein haftet nur im Rahmen der Sportversicherung für entstandene Sportunfälle von Vereinsmitgliedern – nicht für Gastspieler/Nichtmitglieder!
  • Der Verein übernimmt keine Haftung für Wert- und Ausrüstungsgegenstände, die auf dem Vereinsgelände verloren oder abhanden gekommen sind oder beschädigt wurden.
  • Zurückgelassene Gegenstände (Hygieneartikel, Kleidung, usw.) werden nach einer angemessenen Aufbewahrungsfrist entsorgt
  • Kinder sollten sich unter Aufsicht eines Erwachsenen befinden. Der Verein übernimmt keine Haftung bei evtl. Unfällen von Kindern im Bereich der Anlage – einschl. der Nutzung von Spiel- und Klettergerüsten.

9.

  • Mit Betreten der Tennisanlage samt seiner Einrichtungen erkennt jede Person diese Spiel-, Platz- und Gästeordnung an.
  • Verstöße können satzungsgemäß vom Vorstand bis hin zu einem Platzverbot geahndet werden.

10.

INKRAFTTRETEN

  • Diese Spiel-, Platz- und Gästeordnung wurde auf der Jahreshauptversammlung vom 09.03.2018 einstimmig beschlossen und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft  

 

Der Vorstand des GTC im März 2018 

Und hier die Platzordnung zum Ausdrucken 

 

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