unser AUFNAHMEANTRAG zum Herunterladen
Eine Aufnahmegebühr wird nicht erhoben.
Den Aufnahmeantrag senden Sie bitte per Post an den:
Gandersheimer Tennisclub e.V. von 1902
Tennisplatzweg 6
37581 Bad Gandersheim
oder per Email an:
Interessenten haben die Möglichkeit, gratis bis zu 5 "Schnupperstunden" auf Platz 5 unserer Tennisanlage zu belegen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ein kostenfreies Spielen auf unserer Anlage anschließend nicht mehr möglich ist.
Aufnahmeanträge Jugendlicher müssen die Unterschrift der Sorgeberechtigten tragen. Kündigung der Mitgliedschaft spätestens 6 Wochen vor Jahresende.
Eintreten und Sparen
Als besonderes Bonbon bietet der GTC Neumitgliedern 50 Prozent Nachlass auf den jeweiligen Jahresbeitrag an. Der Nachlass gilt nur für das jeweilige Eintrittsjahr - nicht für die Folgejahre und ist nicht übertragbar. Jedes Neumitglied kann den Nachlass nur einmal für sich in Anspruch nehmen. Der Rabatt bezieht sich nur auf die Mitgliedsbeiträge - nicht auf die jährliche Arbeitsumlage, welche aber im Eintrittsjahr nicht erhoben wird!
Mitgliedsbeiträge
Es werden nachfolgende Migliedsbeiträge erhoben:
Mitgliedsart |
Beitrag |
Kinder bis zum vollendeten 9. Lebensjahr |
0,00 € |
Einzelmitglieder |
205,00 € plus Arbeitsumlage |
Ehepaare / Lebensgemeinschaften |
310,00 € plus Arbeitsumlage |
Familienbeitrag* |
387,00 € plus Arbeitsumlage |
Jugendliche bis vollendetem 18. Lebensjahr |
77,00 € (keine Arbeitsumlage) |
Einzelmitgliedschaft Studenten, Auszubildende, Auswärtige,** |
115,00 € (keine Arbeitsumlage) |
Passive Ehepaare / Lebensgemeinschaften |
74,00 € (keine Arbeitsumlage) |
Passive Einzelmitglieder |
49,00 € (keine Arbeitsumlage) |
* Familienbeitrag
Als „Familie“ gelten bis zu zwei in einem gemeinsamen Haushalt wohnende Erwachsene einschließlich aller zum Haushalt gehörenden schulpflichtigen Kinder, Kinder in Ausbildung bzw. Studium bis zum vollendeten 25. Lebensjahr.
** "Auswärtige
Als „Auswärtig“ gilt, wer außerhalb eines Radius von 20 km des Mittelpunkts Tennisplatzweg 6 in Bad Gandersheim seinen überwiegenden Lebensmittelpunkt hat.
Arbeitsumlage
Darüber hinaus erhebt der Club gem. Beschluss der Mitgliederversammlung vom 29.02.2008 von allen aktiven erwachsenen Mitgliedern eine jährliche Arbeitsumlage in Höhe von 70 Euro für Einzelmitglieder bzw. 100 Euro für Ehepaare/Lebensgemeinschaften. Die Arbeitsumlage gilt nicht für Passiv-Mitglieder, Studenten, Jugendliche, Kinder und Auswärtige. Im Jahr nach Vollendung des 70. Lebensjahres endet die Pflicht zur Entrichtung einer Arbeitsumlage.
Die Mittel aus der Arbeitsumlage werden ausschließlich für die Pflege und Instandsetzung der Liegenschaft verwendet. Hierzu wird der Vorstand ermächtigt, die erforderlichen Arbeiten im erforderlichen Umfang auf einen Platzmeister und/oder einen Raumpfleger zu übertragen. Die Vergütung erfolgt als Minijobber und/oder kurzfristig Beschäftigte (s.a. § 16 Abs. 3).
Dessen unbenommen können alle ordentlichen Mitglieder Arbeitseinsätze übernehmen. Eine Vergütung auf Basis des gesetzlichen Mindeststundenlohns erfolgt auf Antrag bis zur maximalen Höhe der erhobenen Umlage.
Die Arbeitsumlage für Vorstandsmitglieder gilt durch deren Vorstandsarbeit als abgegolten.