Darüber hinaus erhebt der Club gem. Beschluss der Mitgliederversammlung vom 29.02.2008 von allen aktiven erwachsenen Mitgliedern eine jährliche Arbeitsumlage. Diese gilt nicht für Passiv-Mitglieder, Studenten, Jugendliche, Kinder und Auswärtige. Im Jahr nach Vollendung des 70. Lebensjahres endet die Pflicht zur Entrichtung einer Arbeitsumlage.
Die Mittel aus der Arbeitsumlage werden ausschließlich für die Pflege und Instandsetzung der Liegenschaft verwendet. Hierzu wird der Vorstand ermächtigt, die erforderlichen Arbeiten im erforderlichen Umfang auf einen Platzmeister und/oder einen Raumpfleger zu übertragen. Die Vergütung erfolgt als Minijobber und/oder kurzfristig Beschäftigte (s.a. § 16 Abs. 3).
Dessen unbenommen können alle ordentlichen Mitglieder Arbeitseinsätze übernehmen. Eine Vergütung auf Basis des gesetzlichen Mindeststundenlohns erfolgt auf Antrag bis zur maximalen Höhe der erhobenen Umlage.
Die Arbeitsumlage für Vorstandsmitglieder gilt durch deren Vorstandsarbeit als abgegolten.