Wie bekannt erhebt der GTC von den erwachsenen aktiven Mitgliedern eine jährliche Arbeitsumlage in Höhe von 70 Euro (Ehepaare/Lebensgemeinschaften 100 Euro).
Dieser Jahresbetrag kann „abgearbeitet“ werden und wird mit 10,00 € pro Arbeitsstunde verrechnet.
Gerade zu Beginn und zum Ende einer jeden Saison gibt es auf der Anlage genug zu tun – Plätze säubern, Linien befestigen, Clubhaus reinigen, Sichtblenden aufhängen, usw., usw.
Das alles ist allein nicht zu schaffen und bedarf der Mithilfe der Mitglieder.
Bislang wurde über verschiedene Medien zur Teilnahme an vorher terminierten Arbeitseinsätzen aufgerufen.
Ab der Saison 2016 werden wir anders verfahren:
Die Frühjahrs- und Herbstinstandsetzung des Clubhauses erfolgte in den zurückliegenden Jahren bereits immer eigeninitiativ durch unsere verschiedenen Damenmannschaften. Dieses Verfahren hat sich bewährt und soll so beibehalten werden. Die Damen koodinieren ihre Einsätze selbst und rechnen die Artbeitsleistung mit dem Liegenschaftswart ab.
Für wiederkehrende Außeneinsätze stellt der Liegenschaftswart zeitnah ein Team aus Clubmitgliedern zusammen, welche die erforderlichen Arbeiten ausführen.
Jedem Clubmitglied, welches zur Zahlung der Arbeitsumlage verpflichtet ist, steht es darüber hinaus frei, eigeninitiativ Arbeiten zugunsten des GTC unter Anrechnung der Arbeitsleistung durchzuführen. Das können z.B. sein: Rasenmähen, Hecken und Büsche schneiden, kleinere Ausbesserungsarbeiten, usw.
Aufrufe in der Presse erfolgen nicht mehr.